Kannst du an manchen Tagen mehr arbeiten, um an anderen frei zu bekommen? Wie funktioniert Gleitzeit? Die Arbeitszeitist klar gesetzlich geregelt, daher gibt es auch klare Vorschriften zum Zeitausgleich. Was genau Zeitausgleich ist, wie sich Zeitausgleich und Krankenstand beeinflussen und mehr erklären wir dir!
Was ist Zeitausgleich?
Arbeitest du als Angestellte mehr als die gesetzlich erlaubte wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, entstehen Überstunden. Je nach Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber kannst du diese geleisteten Überstunden entweder durch Zeitausgleich oder durch finanzielle Entschädigung ausgleichen. Zeitausgleich bedeutet, dass du an manchen Tagen mehr Überstunden leistest und du daher für diese Überstunden zu einem anderen Zeitpunkt frei hast und nicht arbeiten musst. Während des Zeitausgleichs erhältst du weiterhin deinen Lohn, bist aber von der Arbeit freigestellt. In den meisten Fällen werden Überstunden bezahlt. Zeitausgleich statt Geld bekommt man meist nur dann, wenn das explizit vereinbart wird bzw. dein Vertrag, das vorschreibt.
Überstunden vs. Mehrstunden
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die gesetzlich festgelegte tägliche Normalarbeitszeit (8 Stunden) oder die wöchentliche Normalarbeitszeit (40 Stunden) hinausgehen. Mehrstunden hingegen beziehen sich auf die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und der gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit. Mehrstunden fallen oft für Menschen an, die in Teilzeit arbeiten, weil sie meist weniger arbeiten, als die gesetzliche Normalarbeitszeit. Alle Infos zu Über- und Mehrstunden findest du in unserem Artikel zu Über- und Mehrstunden.
Zeitausgleich vereinbaren
Zeitausgleich muss immer mit deinem Arbeitgeber vereinbart sein. Es ist nicht für jedes Unternehmen möglich oder üblich, Zeitausgleich anzubieten - manchmal muss man beispielsweise zu bestimmten Tagen immer da sein. Falls es in dem Unternehmen gelebte Praxis ist, Zeitausgleich zu nehmen, sollte das für dich auch kein Problem sein. Ist es eher üblich, dass die Stunden ausgezahlt werden, musst du den Zeitausgleich schriftlich mit deinem Arbeitgeber vereinbaren. Für Überstunden, die die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden bzw. die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschreiten, kannst du selbst entscheiden, ob du lieber eine Auszahlung oder einen Zeitausgleich erhalten willst.
Zeitausgleich berechnen
Du erhältst für jede Überstunde, die du leistest, mindestens einen Zuschlag von 50%. Das heißt, eine Überstunde entspricht entweder 1,5 Stunden Zeitausgleich oder 1,5 Stunden Geld. Dieser Überstundenzuschlag von 50 Prozent ist gesetzlich vorgeschrieben. In vielen Kollektivverträgen sind höhere Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Nachtarbeit vorgesehen. Welche Regelungen für dich gelten, schreibt dein aktueller Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag vor.
Für Mehrstunden gilt ein Zuschlag von 25%. Das heißt, eine Mehrstunde entspricht dem 1,25-fachen deines Stundenlohns. Hast du Zeitausgleich vereinbart, bekommst du diese zusätzlichen 25% nur dann, wenn du den Zeitausgleich innerhalb eines 3-Monats-Zeitraums bekommst.
#hokifyexpertentipp: Du als Arbeitnehmerin hast an sich keine Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung, außer deine Arbeitgeberin verlangt das. Es schadet trotzdem nicht, deine Arbeitszeit schriftlich dokumentiert zu haben, sodass du z.B. auch Überstunden schwarz auf weiß hast - besonders für Zeitausgleich ist das wichtig.
Zeitausgleich und Krankenstand
Was, wenn du während eines Zeitausgleichs krank wirst? Dann hast du - einfach gesagt - leider Pech gehabt. Da du während des Zeitausgleichs keine Arbeitspflicht hast, zählt eine Krankheit während dieser Zeit auch nicht als Arbeitsunfähigkeit. Ein Krankenstand, selbst mit einer Krankschreibung, unterbricht daher deinen Zeitausgleich nicht und du kannst diesen auch nicht nachholen, wenn du wieder gesund bist.
Fazit
Zeitausgleich ist eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit und kann dir mehr Freizeit und Flexibilität ermöglichen. Es ist wichtig, Zeitausgleich mit deinem Arbeitgeber zu vereinbaren, da nicht jedes Unternehmen diese Option ermöglicht. Beachte, dass Krankheit den Zeitausgleich nicht unterbricht und somit nicht nachgeholt werden kann.